Informationen für Patienten, Ärzte und Kostenträger

Die MEDIGREIF Inselklinik Heringsdorf „Haus Kulm“ verfügt über die erweiterte Konzession für den Betrieb einer Privatkrankenanstalt nach §30 Gewerbeordnung und für die Krankenhausbehandlung hinsichtlich der Indikationen Psychosomatik / Psychotherapie und chronische Schmerzen nach §39 SGB V, womit ihre fachliche Kompetenz in einem vom zuständigen Sozialministerium konzessionierten Status auch als privates Krankenhaus für psychosomatische Medizin und Psychotherapie anerkannt ist. Auf dieser Grundlage ging 2004 aus Teilen der Inselklinik Heringsdorf „Haus Kulm“ die als eigenständige Behandlungseinheit zu betrachtende private Krankenhausfachabteilung für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie hervor.

Die MEDIGREIF Inselklinik Heringsdorf „Haus Kulm“ ist vom Verband der privaten Krankenkassen, dem Landesausschuss Mecklenburg-Vorpommern, als sogenannte gemischte Krankenanstalt eingestuft. (§4 Abs. 5 MB/KK) D.h. für medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlungen in Krankenanstalten, die auch Kuren oder Sanatoriumsbehandlungen durchführen oder Rekonvaleszenten aufnehmen, im Übrigen aber die Voraussetzungen nach §4 Abs. 4 MB/KK erfüllen, werden die tariflichen Leistungen nur dann gewährt, wenn der Kostenträger diese vor Beginn der Behandlung schriftlich zugesagt hat.

Mit der Konzession erfüllt „Haus Kulm“ auch die Kriterien nach §4 Abs. 4 MB/KK der privaten Krankenkassen: Im „Haus Kulm“ ist eine ständige ärztliche Leitung operationalisiert, verfügt über ausreichend diagnostische und therapeutische Möglichkeiten und führt Krankengeschichten.

Die stationäre Aufnahme setzt vor Beginn der Heilbehandlung die schriftlich erteilte Zusage für die Kostenübernahme durch den Versicherer voraus. Die Akquise bzw. Anmeldung von Patienten und die Prüfung der Aufnahmeindikation erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Servicecenter der Klinik. Bei der Aufnahmeplanung muss die Behandlungsdringlichkeit für den jeweiligen Patienten ebenso beachtet werden wie die Behandlungskapazität der Abteilung, die im Hinblick auf die Qualitätssicherung zur Gewährleistung der durch Leitlinien und OPS vorgegebenen Therapieinhalte und -intensitäten verpflichtet ist. Neben den im Indikationsspektrum zusammengefassten Gesundheitsstörungen (s. Menü - Indikationen) sprechen für die Zuweisung auch die besondere Schwere der Symptomatik, eine ungünstige Entwicklungsdynamik mit drohender Chronifizierung, ein hoher psychischer Destabilisierungsgrad und entsprechende krankheitsbedingte Fähigkeitsstörungen, die die Lebensbewältigung beeinträchtigen. lndikationsbestimmend sind außerdem das Erfordernis zur Herausnahme aus dem häuslichen, familiären oder beruflichen Konflikt- und Belastungsfeld, welches die psychosomatische Störung generiert bzw. unterhält sowie die unzureichende Wirksamkeit bisheriger ambulanter Behandlungsstrategien. 

Der Antrag einer stationären Behandlung erfolgt durch den Patienten bei seiner privaten Krankenkasse und der Beihilfe. Nach Zusage beider Kostenträger kann die Kontaktaufnahme durch den Patienten an uns erfolgen. Der Patient reicht entsprechende Unterlagen (Befunde, Kostenzusagen) ein und es erfolgt eine Terminabsprache nach Dringlichkeit und Kapazität. Eine ärztliche Prüfung mit Sichtung der Unterlagen entscheidet über die Aufnahme in unserem Haus. Bei Bestätigung erfolgen Terminvereinbarung und Einladung durch uns.

Beratung

Von der Antragsstellung bis zur Kostenübernahme – wir beraten Sie gern!

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